Mehrfamilienhäuser Schönenstrasse
Bauherrschaft: Stiftung Wohnungsbau Rüschlikon
Team Neuland: Corinne Büchi, Ioulia Goula, Roman Lüssi, Sandra Knörr, Stefanos Petrou, Caroline Thomas, Maria Viñé
Architektur: E2A Piet Eckert und Wim Eckert Architekten AG
Zeitraum: Planung und Realisierung 2018 - 2022
Die beiden Mehrfamilienhaus-Neubauten stehen in einem grosszügigen parkartigen Freiraum, dessen Charakter und Nutzung stark durch die ausgeprägte Hanglage des Grundstücks am Fuss der Albiskette bestimmt werden. Es liegt in der widersprüchlichen Natur des Grundstücks, dass die hangabgewandte Seite mit Blick auf den Zürichsee gegen Nordosten orientiert ist.
Die organische Formensprache der Umgebungsgestaltung unterstreicht das Fliessen des Freiraums durch das geneigte Grundstück im Spannungsfeld zu den rechteckigen und präzisen Gebäudevolumina. Die topographische Modellierung des Geländes bildet das Grundgerüst des Freiraumkonzepts. Dabei ist in der Bauordnung der Gemeinde Rüschlikon die zulässige Geländemodellierung auf eine maximale Abgrabung und Aufschüttung von 1.50 m limitiert. Unter Einhaltung dieser Vorgaben und im Zusammenspiel mit der Höheneinstellung der Gebäude und den Grundrissdispositionen ergibt sich ein relativ selbstverständliches Wechselspiel aus steileren Böschungsbereichen und in den Hang eingelegten Ebenen, die entweder die gemeinschaftlich nutzbaren Bereiche (Gemeinschaftsbereich und Spielwiese) oder private Aussensitzplätze beherbergen. Die Hanglage ermöglicht die Ausbildung privater Aussensitzplätze auf zwei Ebenen für zwei verschiedene Geschosse - Untergeschoss und Erdgeschoss. Die unterschiedliche Höhendisposition und die Böschungen dienen dabei der Wahrung der Privatsphäre dieser privaten Gartenbereiche, die für die Wohnungen einen deutlichen Mehrwert darstellen.
Die Erschliessung und somit die versiegelte Fläche ist zugunsten der Begrünung auf das notwendige Minimum reduziert. Die Zuwegung zu beiden Häusern ist mittels einer ypsilonförmigen Figur behindertengerecht mit maximal 6% Gefälle gelöst.
Die Form und die Lage der Zuwege zu den beiden Hauseingängen bieten genügend Abstand zu den Wohnungen, um deren Privatspähre zu gewährleisten.